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Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind pflegerischen Hilfen im Rahmen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung, die zuhause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden. Dazu zählen auch die Tagespflege und Nachtpflege. 
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5, die sich im häuslichen Umfeld durch professionelle Pflegekräfte betreuen lassen, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme in Abhängigkeit vom Pflegegrad.
Die Pflegeleistungen müssen von examinierten Fachkräften erbracht werden. In beiden Fällen ist ein Versorgungsvertrag zwischen dem Pflegeanbieter und der Pflegekasse Voraussetzung. Der Pflegeanbieter rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

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