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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist die rechtlich verbindliche Willenserklärung einer Person in Bezug auf ärztliche Maßnahmen für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit. Voraussetzungen für die Verfassung einer Patientenverfügung sind Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit; was bedeutet, dass die Person die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen erfassen kann. Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden, damit sie rechtsbindend wird.
Um Ärzten, Pflegern, Betreuern und Angehörigen eine Orientierung zu geben, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist seine Wünsche und Vorstellungen auszudrücken, ist es wichtig, die Patentenverfügung so konkret und eindeutig wie möglich zu formulieren. So können vorab Entscheidungen zu lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahmen, Wiederbelebung, künstlicher Ernährung, verschiedenen weiteren Behandlungsformen und auch zur Organspende getroffen werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Betreuer oder Bevollmächtigte hat im Fall der Fälle zu prüfen, inwieweit die Vorgaben in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation des Verfassers entsprechen und ist bei Übereinstimmung verpflichtet, die Patientenverfügung unmittelbar umsetzen.
Da sich die Lebenssituation einer Person oder auch ihre Wünsche hinsichtlich der medizinischen Versorgung  Zeit zu Zeit ändern können, ist es sinnvoll, eine einmal gefertigte Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Selbstverständlich kann die Verfügung auch jederzeit widerrufen werden.
Es ist ratsam, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.

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