Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.
In seinen Tätigkeitsbereich fallen Begutachtungen für die Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen, die Beratung in medizinischen Versorgungsfragen und die Sicherung der Pflegequalität.
Die Gutachter des MDK sind in ihrer medizinischen und pflegerischen Bewertung unabhängig. Sie sind an den aktuellen Stand der Wissenschaft und sozialrechtliche Vorgaben gebunden. Die Entscheidung über eine Leistung liegt jedoch bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung ein.
Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad bei einer Pflegekasse gestellt wurde, überprüft ein MDK-Gutachter persönlich vor Ort, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und gibt eine Empfehlung bezüglich des Pflegegrades ab. Außerdem berät er zu weiteren pflegerischen Maßnahmen.
Darüber hinaus prüft der MDK im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeanbieter die Qualitätsstandards einhalten. Dabei unterstützt der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeanbieter und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.