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Grundpflege

Bei der Grundpflege handelt es sich um wiederkehrende pflegerische Maßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person nötig sind. Sie sind nicht zu verwechseln mit den medizinischen Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege, wobei aus pflegerischer Sicht die beiden Tätigkeitsfelder nur schwer voneinander abgegrenzt werden können.
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören
* Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen und Rasieren)
* Hilfen beim Toilettengang
* Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (Vorbereitung und Zuführung bereits zubereiteter Nahrung)
* und Gewährleistung von Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung, Arztbesuche u. ä.).
Die Pflegekraft übernimmt in diesen Bereichen die Tätigkeiten, die der Betroffene nicht mehr alleine ausführen kann, und fördert und unterstützt bei dem, was die zu pflegende Person noch selbst erledigen kann. Nicht zu unterschätzen ist auch die Kommunikation mit dem hilfsbedürftigen Menschen, die der sozialen Isolation vorbeugt.
Der benötigte Unterstützungsgrad, ergo der Aufwand für die Grundpflege, fließt maßgeblich in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer der fünf Pflegegrade ein. In Abhängigkeit von dieser Einstufung ist die Grundpflege eine Leistung der Pflegeversicherung.

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