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Behandlungspflege

Im Unterschied zur Grundpflege umfasst die Behandlungspflege sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die eine Pflegekraft aufgrund einer ärztlichen Verordnung vornimmt. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Vitalzeichen, Tablettengabe, Injektionen oder Blutentnahme. In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet werden.
Aus pflegerischer Sicht ist allerdings die Abgrenzung der Behandlungs- von der Grundpflege nicht realistisch, da auch pflegerische Handlungen eine präventive oder therapeutische Wirkung erzielen können.

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