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Altenpflegeheim

In der Alltagssprache wird der Begriff Altenpflegeheim häufig mit dem Begriff Altenheim gleichgesetzt. In der Fachsprache werden die beiden Begrifflichkeiten jedoch unterschiedlich genutzt (s. Altenheim).
Das wesentliche Merkmal eines Altenpflegeheims ist, dass die Bewohner aufgrund ihres Alters oder (altersbedingter) Erkrankungen auf umfassende Betreuung und Pflege angewiesen sind. Diese Betreuung wird sowohl vollstationär als auch teilstationär angeboten. Benötigt ein älterer Mensch die Pflege nur vorübergehend, z.B. zur Regeneration nach einer Operation, steht in Altenpflegeheimen häufig die so genannte Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Viele Altenpflegeheime haben sich inzwischen auf die Pflege und Unterbringung von Patienten mit Demenz spezialisiert – sowohl in Bezug auf die Qualifikation der Pflegekräfte und die räumliche Gestaltung als auch in Bezug auf das Beschäftigungsangebot für Demenzkranke.
Die Kosten für die Unterbringung in einem Altenpflegeheim werden abhängig vom Pflegegrad des Bewohners anteilig von der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung übernommen.

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