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Nachtpflege

Als Gegenstück zur Tagespflege zählt die Nachtpflege zur teilstationären Pflege.
Haben tagsüber zu Hause lebende Pflegebedürftige nachts besonderen Pflegebedarf, den Angehörige nicht abdecken können, können sie die Nacht in einer stationären Einrichtung verbringen.  Oft wird die Nachtpflege bei Patienten im frühen Stadien von Demenz genutzt, um z.B. zu verhindern, dass der Betroffene nachts in verwirrtem Zustand das Haus verlässt.
So ermöglicht die Nachtpflege den pflegenden Angehörigen eine erholsame Nachtruhe, um tagsüber den Pflegebedürftigen mit voller Kraft zur Verfügung stehen zu können.

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