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Ambulante Pflege

Unter ambulanter Pflege versteht man die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im privaten Wohnumfeld.
Diese Versorgung kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige gewährleistet werden.  Abhängig von der Hilfebedürftigkeit des Pflegebedürftigen und der jeweiligen Situation kann sich ein ambulanter Pflegedienst mehrmals in der Woche oder mehrmals am Tag vor Ort sein. Häufig ergänzen sich auch Angehörige und ambulante Pflegedienste.
Zu den Leistungen der ambulanten Pflegedienste gehören:
* Grundpflege
* Hauswirtschaftliche Versorgung
* Medizinische Behandlungspflege
* Allgemeine Betreuung und Begleitung z.B. zu Spaziergängen, sozialen Aktivitäten usw.
* Allgemeine Beratung und Anleitung von Angehörigen
* Verhinderungspflege
* Tages- und Nachtpflege
Diese Leistungen können individuell bedarfsgerecht zusammengestellt werden.
Die Kosten für die ambulante Pflege variieren abhängig von der Pflegebedürftigkeit und den in Anspruch genommenen Leistungen. Je nach zugesprochenem Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld sowie ein zweckgebundener Entlastungsbetrag aus der Pflegekasse zur Verfügung (weiterführende Informationen s. https://www.verbraucherzentrale.de/pflegesachleistung-oder-pflegegeld#pflegesachleistung und https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/ambulante-pflege). Die Kosten, die im Rahmen der Behandlungspflege entstehen, werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

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